AGB

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen VITA Sports Club

1. Leistungsbeschreibungen

Das Starterpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten Trainingsplans sowie die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.

Das Chip Armband wird wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben. Nach Vertragsbeendigung muss das Chip Armband unaufgefordert an VITA Sports zurückgegeben werden. Sollte dies nicht geschehen wird dem Mitglied eine Kostenpauschale von 10,-€ berechnet.

Der Grundmitgliedsbeitrag umfasst die Mitbenutzung der Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind sowie der Ausdauergeräte, das Duschen, die Benutzung der Umkleiden sowie das Functional Training und Freihanteltraining auf der freien Trainingsfläche und die Trainingsbetreuung.

Die Auswahl Kurse berechtigt den Kunden, soweit gewählt, zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen.

Die Auswahl Milon berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten Milon Kraft-Ausdauerzirkel, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.

Die Auswahl Sauna berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des Saunabereichs.

Die Auswahl Getränke berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.

Die Mitbenutzung der Ballsportangebote (Tennis, Soccer, Squash, Badminton) der VITA Sports sind nicht im Beitrag enthalten.

2.

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

3. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder ein App

4.

Ein Zutritt erfolgt nur mit dem Chip Armband. Muss ein Chip Armband aufgrund schuldhaften Verlustes oder aufgrund schuldhafter Verursachung des Mitgliedes erneuert werden, wird für die Neuausstellung eine Kostenpauschale von 10,00 € erhoben. Dem Mitglied wird die Möglichkeit eingeräumt, einen geringeren Schaden als den geltend gemachten bzw. auch den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen. Beim Verlust des Chip Armbandes ist VITA Sports unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Fälligkeiten / Verzug

Das einmalig zu zahlende Starterpaket wird bei Abschluss der Vereinbarung fällig.

Der auf der Vorderseite angegebene wöchentliche Beitrag wird jede 14 Tage jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn folgenden Montag.

Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 12 Wochenbeträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächst möglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

6.

Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstitutes zu erstatten. Änderungen vertragsrelevanter Daten des Mitglieds (z.B. Namen, Adresse und Bankverbindung)sind dem VITA Sports unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.

7.

Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend.

8.

Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhaltens des Studios zurückzuführen.

9.

Bei Schülern, Azubis oder Studenten muss die jeweilige Bescheinigung jedes Semester innerhalb 2 Wochen nach Semesterbeginn der VITA Sports schriftlich vorgelegt werden. Sollte das Mitglied dem nicht nachkommen, wird der Vertrag im Falle einer Vertragsverlängerung zu den aktuell gültigen Konditionen angepasst.

10.

Nach Prüfung der Bonität durch die VITA Sports ist das Mitglied berechtigt die Bezahlung der Sonderleistungen (z.B. Getränke, Sauna u. ä.) bargeldlos über das Transponderarmband vorzunehmen. Sollten die entstandenen Beträge nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, so werden diese vom Vorankündigung (Prenotification) von 5 Tagen erfolgt schriftlich per E-Mail oder Post. Das Mitglied ist berechtigt einen Guthabenbeitrag auf sein Transponderarmband aufzuladen.

11.

Gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt Ihnen VITA Sports eine Firmen Kooperationsmitgliedschaft zu dem mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Mitarbeiterkonditionen. Bei Wegfall der Berechtigungsvoraussetzungen entfallen die Mitarbeiterkonditionen automatisch und Ihre Firmen Kooperationsmitgliedschaft wird auf eine reguläre Mitgliedschaft umgestellt.

12.

VITA Sports ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit die Änderung notwendig erscheint und das Mitglied hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Beabsichtigte Änderungen werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Sie gelten als vereinbart, wenn das Mitglied innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe nicht in Textform widerspricht. VITA Sports wird das Mitglied bei Beginn der Frist auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung des Schweigens besonders hinweisen.

13.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.

Die Hausordnung ist für alle Mitglieder/Besucher der VITA Sports verbindlich. Mit dem Betreten der Fitnessanlage unterliegt jedes Mitglied der Hausordnung.