AKTUELLE NEWS

Update zur neuen Corona Verordnung

05.12.2021 | Allgemein

❌UPDATE❌
 
HEUTE HAT UNSERE LANDESREGIERUNG DIE 2G+ REGEL NOCH EINMAL ANGEPASST!
 
Es gilt generell die 2G+ Regel für einen Besuch in unserer Anlage, man muss also vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlichen einen aktuellen Test nachweisen (Schnelltest oder PCR Test, maximal 24 Stunden alt).
 
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
  • Personen die ihre 3. Impfung erhalten haben
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Bei folgenden Personengruppen findet die 2G Regel keine Anwendung

  • Schüler mit einem gültigen Schülerausweis.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende (bis 10.12.2021 – negativer Antigentest erforderlich)
 
Folgende Tests dürfen wir akzeptieren:
  • Test von einem offiziellen Testzentrum
  • Test im Rahmen einer betrieblichen Testung
  • Selbsttest vor Ort. Bitte bringt hierzu einen eigenen Test mit

Unsere Corona FAQ´s findet ihr wie gewohnt hier

 

Archive

JETZT BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN

0 73 61 – 41 001

Designed by Media2Art