AKTUELLE NEWS
Update zur neuen Corona Verordnung
- Personen die ihre 3. Impfung erhalten haben
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
Bei folgenden Personengruppen findet die 2G Regel keine Anwendung
- Schüler mit einem gültigen Schülerausweis.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende (bis 10.12.2021 – negativer Antigentest erforderlich)
- Test von einem offiziellen Testzentrum
- Test im Rahmen einer betrieblichen Testung
- Selbsttest vor Ort. Bitte bringt hierzu einen eigenen Test mit
Unsere Corona FAQ´s findet ihr wie gewohnt hier
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